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Mit der Anwalts-Keule sollen kritische Journalisten mundtot gemacht werden © Oliver Stenzel/kontextwochenzeitung.de

Wenn das Presserecht zur Waffe wird

Jürg Müller-Muralt /  Eine Anwaltskanzlei bedroht im Auftrag eines Rechtsextremisten eine spendenfinanzierte Online-Zeitung: ein Fall aus Deutschland.

Sie halten sich diskret im Hintergrund, die Mitarbeiter und Beraterinnen von Politikerinnen und Politikern; doch ihr Einfluss ist meist beträchtlich. Sie erarbeiten Strategien, basteln an Taktiken, knüpfen Kontakte, schreiben Reden und haben immer ein offenes Ohr bei ihren Chefs. Wer sie sind, was sie denken, welchen Hintergrund sie haben, welche Haltungen sie vertreten: Das ist alles von grossem öffentlichem Interesse. Die in Stuttgart beheimatete Online-Zeitung Kontext: Wochenzeitung hat einem Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im baden-württembergischen Landtag sozusagen etwas über die Schulter geschaut: Die Zeitung hat rund 17’000 Seiten Facebook-Chats des besagten Mitarbeiters ausgewertet und im Mai 2018 unter dem Titel «‹Sieg Heil› mit Smiley» einiges davon veröffentlicht. Es ist ein Einblick in hassverseuchtes, menschenverachtendes Denken.

Hartgesottener Rechtsextremist

Nach allem, was man da so lesen kann, muss man diesen AfD-Mitarbeiter als hartgesottenen Rechtsextremisten bezeichnen. Aus den Chat-Protokollen mit AfD-Politikern, Neurechten, Neonazis, NPD-Funktionären und Mitgliedern rechter Studentenverbindungen geht die Verehrung von Hitler und Mussolini ebenso klar hervor, wie die Verachtung von Demokratie, Rechtsstaat und natürlich Juden und Jüdinnen, Musliminnen und Muslimen, Ausländerinnen und Ausländern, Asylsuchenden und generell allem «Fremden». Von «Niggern», «Sandnegern», «Asylnegern» ist da die Rede, und über Muslime schreibt er: «Dass sie generell eher zu untermenschlichem Verhalten neigen, liegt schon an der Rasse.»

Beängstigende Gewaltphantasien

Die Gewaltphantasien des Mannes sind beängstigend. «Ich bin so voller Hass. Die Belästigungen werden immer mehr. Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet.» Oder: «Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.» Man glaubt es kaum, aber selbst diese Äusserung kann man punkto exzessiver, verbaler Grausamkeit noch steigern; wir verzichten allerdings auf weitere Zitate. Seine Chefin, die AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum, sieht das nicht so eng. Zu Kontext: Wochenzeitung sagte sie, «sie könne nicht nachvollziehen, ‹wen überhaupt die jugendliche Vergangenheit meines Mitarbeiters interessieren könnte›. Er arbeite zudem sehr gut.»

Flächendeckende rechtsextreme Verflechtung

Der Fall steht nicht allein, wie Kontext: Wochenzeitung schreibt: «Seit langem wird immer wieder darüber berichtet, dass Mitarbeitende der AfD verstrickt sind bis weit hinein in die rechtsextreme Szene. Vor kurzem erst haben Die Zeit und die taz in grossen Recherchen eindrücklich nachgewiesen, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, sondern eine nahezu flächendeckende Verflechtung existiert. Diese Strukturen sind bekannt. Wer die Leute hinter der Struktur sind, zeigen die Chatprotokolle eindrücklich.»

Gericht: Medienfreiheit geht vor

Die Publikation dieser Protokolle hatte und hat nun erneut massive rechtliche Konsequenzen. Seit anderthalb Jahren steht die Online-Zeitung mit dem Neonazi im Rechtsstreit; es geht um den Schutz der Persönlichkeit und Schadenersatzforderungen. Im Februar 2019 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe das Vorgehen der Zeitung vollumfänglich geschützt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht der Redaktion auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiege das Interesse des Klägers am Schutz seiner Vertraulichkeitssphäre: «Denn mit Rücksicht auf die Diskussion um rechtsextreme Bestrebungen im Umfeld der AfD leisten die beanstandeten Presseartikel einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage.» Der Artikel «‹Sieg Heil› mit Smiley» wurde zudem im vergangenen Sommer für den Theodor-Wolff-Preis 2019 nominiert, eine der höchsten Auszeichnungen der deutschen Medienbranche.

Streitwert existenzbedrohend hoch

Doch nun geht der Rechtsstreit in eine neue Runde, und zwar mit hohem Kostenrisiko für die Zeitung. Die vom Kläger beauftragte Anwaltskanzlei Höcker – eine der bekanntesten Medienrechtskanzleien Deutschlands – beziffert den Streitwert auf 260’000 Euro. Kommentar von Kontext: Wochenzeitung: «Wer den Streitwert in einem Presserechtsverfahren gegen eine spendenfinanzierte Zeitung auf 260’000 Euro veranschlagt, hat ein klares Ziel: eine kritische Stimme zum Schweigen zu bringen. Wir wehren uns! Wir wehren uns dagegen, dass eine Kanzlei im Namen der Neuen Rechten Medienvertretern den Mund verbieten möchte.»

«Hitler gegen Stalin und Stalin gegen Hitler vertreten»

Der Chef der Kanzlei, Ralf Höcker, polarisiert nicht zum ersten Mal in der Öffentlichkeit. Er vertritt häufig Prominente wie etwa den Schweizer Wetterfachmann Jörg Kachelmann, den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und das deutsche Topmodel Heidi Klum sowie fast alle deutschen Parteien. Höcker hat einmal gesagt, «ein Anwalt mit Berufsethos muss bereit sein, Hitler gegen Stalin und Stalin gegen Hitler zu vertreten, und zwar je nachdem, wer zuerst anruft.» In einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) sagte Höcker jüngst, es müsse, «verdammt nochmal, zum Berufsethos jedes Anwalts gehören, jeden zu vertreten. Es kann nicht sein, dass gesellschaftlicher Druck auf Anwälte ausgeübt wird, keine Terroristen, Nazis oder Kinderschänder zu vertreten. Darum machen wir das. Das ist das feste Credo meiner Kanzlei.» Diese Haltung ist korrekt, dagegen ist nichts einzuwenden. Jedermann hat in einem Rechtsstaat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit entsprechendem juristischem Beistand.

«Die Presse ist nicht so wichtig»

Zu Medien und Journalistinnen und Journalisten hat Höcker allerdings ein, um es vorsichtig auszudrücken, eher distanziertes Verhältnis. Die Medien als vierte Gewalt zu bezeichnen, sei «einfach Stuss», sagt er im NZZ-Interview. «Irgendwo im Artikel fünf (des deutschen Grundgesetzes, J.M.), zwischen zwei anderen Grundrechten, hat auch die Presse ihr eigenes Branchengrundrecht neben Karnevalsvereinen und anderen Institutionen. Man soll nicht so tun und die Presse da besonders hervorheben. So wichtig ist die Presse nicht», findet Höcker.

Höckers Drohkulisse

Der Rechtsanwalt räumt auch freimütig ein, dass er mit Drohungen arbeitet: «Natürlich ist es meine Aufgabe, Journalisten zu drohen. Warum sollten Journalisten der einzige Berufsstand sein, dem man nicht drohen darf? (…) Ich schicke keine Killerkommandos in die Redaktionen, keine Sorge. Aber ich drohe natürlich an, dass es rechtliche Konsequenzen hat, wenn das Recht verletzt wird. (…) Ich zeige Journalisten die Grenzen auf, definiere das Zulässige. Das heisst konkret: Ich drohe mit einstweiligen Verfügungen, Gegendarstellungen, Schmerzensgeld, Schadenersatz, was auch immer.»

Besonders stolz scheint der Rechtsanwalt auf sein präventives Wirken zu sein: «Ich kriege Journalisten sehr oft dazu, dass sie von einer rechtswidrigen Berichterstattung absehen. Das funktioniert im präventiven Bereich sehr gut. Ich schaffe es, Falschbehauptungen zu verhindern oder eine Berichterstattung ausgewogener zu machen.»

Oft geht es aber nicht um «Falschbehauptungen» und um den Schutz der Persönlichkeit, sondern schlicht und einfach um die Verhinderung unliebsamer Berichterstattung mit juristischen Mitteln. Im Presserecht müssen häufig zwei wichtige, verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden, nämlich der Schutz des Persönlichkeitsrechts und die für das Funktionieren der Demokratie notwendige Pressefreiheit. In den Redaktionen ist diesbezüglich die Verunsicherung gross. Diese Erfahrung hat zumindest Markus Köhler gemacht, Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der Universität Mannheim und Lehrbeauftragter an einer süddeutschen Reportageschule. Die bei ihm eingehenden bangen Journalistenfragen, «auch von hochnoblen Medien, sprechen Bände», schreibt Köhler in einem Artikel in Kontext: Wochenzeitung. Er hat die Zeitung bisher als Anwalt vertreten. Im vorliegenden Fall werde «das Presserecht als Waffe missbraucht».

Woher stammt das Anwaltshonorar?

Und vor allem sind die Spiesse ungleich lang. In Zeiten leerer Verlagskassen ist es schwierig, den Kampf gegen versierte Presserechtskanzleien aufzunehmen. Die Gefahr ist gross, dass man – ganz im Sinne von Rechtsanwalt Ralf Höcker – präventiv darauf verzichtet, etwas Kritisches zu veröffentlichen, zum Schaden von Pressefreiheit und Demokratie. Markus Köhler stellt auch die Frage in den Raum, wie sich ein bisher von seinen «braunen Kumpanen eher ungelenk vertretener» Rechtsradikaler plötzlich eine teure, prominente Presserechtskanzlei leisten könne – und wer also tatsächlich hinter der Klage gegen einen gemeinnützigen Verein steckt, der sich ausschliesslich durch Spenden seiner Mitglieder finanziert.

Beantworten kann Köhler die Frage nicht. Seinen Artikel schliesst er mit dem Satz: «Mit dem Rechtsstaat ist es wie mit der Demokratie: Beide sind durch das als Waffe eingesetzte Presserecht verletzlich und müssen tagtäglich geschützt werden.»
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Auch unsere gemeinnützige Online-Zeitung Infosperber wurde von zwei internationalen Anwaltskanzleien und einer PR-Gesellschaft massiv unter Druck gesetzt. Lesen Sie die Auseinandersetzung, die wir im Oktober 2018 publik machten:
Konzernbesitzer Iskandar Safa wollte Infosperber einschüchtern

Weiterführende Informationen


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Zum Infosperber-Dossier:

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2 Meinungen

  • am 22.11.2019 um 16:39 Uhr
    Permalink

    Ob Rechts- oder Linksextrem, den Schaden den diese Surrealisten anrichten sind enorm. Die AFD ist wie alle andern Parteien an seinem Programm zu beurteilen. Einzelvergehen auch von Parteimitglieder sind mit höchster Vorsicht zu genießen, ansonst können sie alle Parteien ins Jenseits befördern. Alle machen Fehler, sonst wären es keine Menschen.
    Das heißt nicht wegschauen, sondern aufgrund gesundem Menschenverstand Aussagen machen.
    Dies gilt für alle!

  • am 24.11.2019 um 18:35 Uhr
    Permalink

    Herr Siegenthaler, was für eine Aussage! Total relativierend ("Surrealisten», «alle machen Fehler") und wieder mal «links- und rechtsextrem» in den gleichen Topf werfend!
    Nein, ich darf von PolitikerInnen sehr wohl erwarten, dass ihre Mitarbeitenden keine Hassreden schwingen, keine rassistischen und lebensbedrohenden Aussagen machen. Genau das würde der gesunde Menschenverstand gebieten, wenn er mit einem Mindestmass an Anstand, Würde und Ethik einher geht.

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