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«Seniorinnen und Senioren lassen sich ein süsses Leben von den Jungen subventionieren» © cc

Alte lassen Junge zahlen: Dieser Vorwurf ist zu einseitig

Urs P. Gasche /  Bei den Pensionskassen liegt eine Billion Vermögen. Die Verteilung ist umstritten. Zum komplexen Thema hier einige Klarstellungen.

Künftigen Neupensionierten droht gleich ein doppelter Nachteil: Man will ihnen aus ihrem gesparten Kapital tiefere Renten auszahlen als bisher und dies erst noch ein oder zwei Jahre später als heute. Mit andern Worten: Das Rentenalter soll erhöht und der Umwandlungssatz gesenkt werden.

Seit bei der Zweiten Säule fast überall der Beitragsprimat gilt, finanzieren alle Angestellten ihre Pensionskassenrenten mit Lohnabzügen und Arbeitgeberbeiträgen grundsätzlich selber. Es ist keine Umverteilung vorgesehen – im Gegensatz zur AHV*. Doch für die heutigen laufenden hohen Pensionskassen-Renten reicht das angesparte Kapital nicht und für künftig ähnlich hohe Renten zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgeber zu tiefe Beiträge.

In Zahlen: Pro 100‘000 gespartem Kapital beträgt die jährliche Rente heute lebenslang 6800 CHF. Bei einem «Umwandlungssatz» von nur 5 statt 6,8 Prozent wäre die jährliche Rente nur noch 5000 CHF. Der Umwandlungssatz sollte dafür sorgen, dass das angesammelte Kapital im Durchschnitt der Bezüger einer gleichen Pensionskasse lebenslang reicht. Entscheidend dafür sind die durchschnittliche Lebenserwartung im Alter der Pensionierung sowie die Höhe der Zinsen, welche das angesammelte Kapital abwirft. Vor allem wegen der gesunkenen Kapitalerträge – Stichwort tiefe Zinsen – reicht das Kapital längst nicht mehr, um allen bisherigen und neuen Rentnern jährlich 6800 Franken je 100‘000 Kapital auszuzahlen.

*Sofortige Umverteilung bei der AHV

Anders als bei den Pensionskassen bzw. der 2. Säule gilt bei der AHV bzw. der 1. Säule das Umlageverfahren: Die AHV-Abzüge der Erwerbstätigen werden sogleich an die Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Es wird kein Kapital angespart.

Eine ganze Reihe von Umverteilungen

Zahlen Pensionskassen der 2. Säule aus dem angesparten Kapital zu hohe Renten aus, müssen die Jungen die Alten quersubventionieren. So lautet das verbreitete Klagelied. Unter dem Titel «Nach uns [Alten] die Milliardenflut» schrieb etwa NZZ-Redaktor Fabian Schäfer, die Alten «lassen die Jungen zahlen».
Doch das ist die halbe Wahrheit. Denn bei den Pensionskassen gehen bestehende und künftige Quersubventionierungen nicht nur zu Lasten der Jungen. Eine Auslegeordnung in neun Punkten:

1. Die staatlich vorgeschriebene Umwandlungssatz gilt nur für den obligatorischen Teil der Renten, welcher Jahreslöhne in Höhe von maximal 85‘320 CHF versichert. Die meisten Pensionskassen versichern Löhne über diese Summe hinaus. Für das angesammelte Kapital dieses «überobligatorischen» Teils gibt es keine Verzinsungs- und Umwandlungsvorschriften. Das erlaubt Pensionskassen oder Sammelstiftungen, mit einer Null-Verzinsung oder einem tiefen Umwandlungssatzes beim überobligatorischen Teils Defizite des obligatorischen Teils auszugleichen. Laut NZZ haben die meisten Pensionskassen genügend überobligatorisches Kapital, damit sie für den obligatorischen Teil einen Umwandlungssatz von 5 Prozent finanzieren könnten. Nach Angaben des Pensionskassenexperten Werner C. Hug werden rechnerisch jährlich etwa 7 Milliarden Franken vom überobligatorischen Kapital an laufende und künftige Renten umverteilt. Es handelt sich allerdings um eine relativ kleine Summe angesichts des gesamten Pensionskassenkapitals von fast 1‘000 Milliarden oder einer Billion Franken.

  • Umverteilung: Von überobligatorisch Versicherten zu nur obligatorisch Versicherten – ob jung oder alt.

2. Selbst wenn eine Subventionierung durch den überobligatorischen Teil stattfindet, reicht die heutige Rendite des Kapitals für die heute lebenslang ausbezahlten Renten oft nicht aus. Deshalb müssten die heute ausbezahlten Renten der Pensionierten eigentlich gekürzt werden. Die heutigen Rentner würden dadurch kaum schlechter gestellt als die früheren. Denn früher sank die Kaufkraft der Rentner je länger desto stärker durch die Inflation. Die Renten waren selten und auch dann nur teilweise der Inflation angepasst worden. Heute dagegen bleibt die Kaufkraft der Renten wegen der geringen Inflation weitgehend erhalten. Trotzdem wollen Politiker die bestehenden Renten nicht anfassen, sondern fordern lieber einen entsprechenden tieferen Umwandlungssatz, den dann Neurentner zu spüren bekommen.

  • Umverteilung: Weil die heute ausbezahlten Renten nicht gesenkt werden, kommt es innerhalb der Pensionskassen zu einer Quersubventionierung von den noch Erwerbstätigen zu den Pensionierten, also von den Aktiven zu den Alten.

3. Ein Teil der Einzahlungen in die Pensionskassen ist nicht für Renten bestimmt, sondern für Auszahlungen im Fall von Tod oder Invalidität («Risikoprämie»). Die Höhe wird grundsätzlich nach Regeln der Versicherungsmathematik festgelegt, aber alle Versicherten einer gleichen Pensionskasse zahlen gleiche Anteile für Tod und Invalidität. Die Höhe der Risikoprämie hängt von den eingetretenen Schäden ab. Wer Angehörige hat, profitiert im Ereignisfall stärker.

  • Umverteilung: Von Singles an verheiratete Angestellte mit Kindern.

Einige Kassen kompensieren heute das zu knappe Kapital für laufende und künftige Renten, in dem sie für Tod und Invalidität zu viel abzweigen und entsprechend weniger für künftige Renten reservieren. Über das Ausmass dieser eigentlich illegalen Praxis gibt es keine Zahlen.

  • Umverteilung: Von heute Aktiven an heutige und künftige Rentner. Tendenziell von Aktiven zu Alten.

4. Viele Pensionskassenreglemente erlauben, bei der Pensionierung das ganze Kapital der Zweiten Säule zu kassieren anstatt eine lebenslange Rente zu beziehen. Das lohnt sich insbesondere für diejenigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands mit einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung rechnen. Im Obligatorium widerspricht eine Kapitalauszahlung eigentlich der verfassungsmässigen Vorgabe, dass die Zweite Säule zusammen mit der AHV das Weiterführen des bisherigen Lebensstandards ermöglichen soll. Wer das bezogene Kapital verspekuliert, landet möglicherweise in der Sozialhilfe.

  • Umverteilung: Von Steuerzahlenden an Rentenbezüger sowie von gesunden Rentnern mit höherer Lebenserwartung an Kapitalbezüger mit nur noch kurzer Lebenserwartung.

5. Die zehn Prozent sozial und wirtschaftlich Schwächsten leben durchschnittlich fast zehn Jahre weniger lang als die sozial und wirtschaftlich Stärksten. Das heisst, die Hochlohnbezüger lassen sich fast zehn Jahre länger Renten auszahlen als diejenigen mit tiefen Löhnen.

  • Umverteilung: Innerhalb einer Pensionskasse von den Einkommensschwachen zu den Einkommensstarken*. Die Summe, um die es hier geht, hat noch niemand geschätzt. In einzelnen Branchen wird diese unterschiedliche Lebenserwartung berücksichtigt. Weil zum Beispiel Arbeiter und Angestellte in der Baubranche erwiesenermassen eine kürzere Lebenserwartung haben, wird ihnen bereits ab dem Alter von 62 Jahren eine vorfinanzierte Frührente bezahlt. Doch auch innerhalb der Baubranche profitieren Angestellte mehr von der Pensionskasse als Arbeiter, weil sie im Durchschnitt länger leben.

6. Frauen beziehen die Rente bereits ein Jahr früher als Männer und im Durchschnitt auch fast drei Jahre länger, weil sie 2,8 Jahre länger leben. Nur wenige Pensionskassen unterscheiden bei den Renten zwischen Männern und Frauen oder auch zwischen Ledigen und Verheirateten (einschliesslich fester Konkubinatspaare und gleichgeschlechtlicher Paare mit eingetragener Partnerschaft).

  • Umverteilung: Von Männern an Frauen.

7. Bis 1995 führte ein Stellenwechsel meistens zu einem Verlust an Vorsorgegelder, weil man das Kapital im überobligatorischen Teil meistens nicht voll mitnehmen konnte. Viele heute Pensionierte haben deshalb eine tiefere Rente als ihnen aufgrund des mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen gesparten Kapitals eigentlich zustehen würde.

  • Frühere Umverteilung: Von Stellenwechselnden zu Firmentreuen.

8. Pensionskassen und Sammelstiftungen dürfen von den eingenommenen Prämien einen Teil als Reserve abzweigen. Aus dieser Reserve sollen Kapitallücken ausgeglichen werden, falls die Rentnerinnen und Rentner im Durchschnitt länger leben oder die Kapitalerträge tiefer sind als ursprünglich angenommen. Weil etliche grosse Versicherer sowohl die steigende Lebenserwartung zu optimistisch und die langfristigen Ertragsmöglichkeiten zu pessimistisch annehmen, äufnen sie übervorsichtig zu hohe Reserven.

  • Umverteilung: Von Aktiven und Rentnern zu den Vorsorgeeinrichtungen.

9. Pensionskassen zahlen im Todesfall des versicherten Mannes oder der versicherten Frau Renten an Witwen oder Witwer oder an langjährige Lebenspartnerinnen oder -partner sowie an gemeinsame Kinder. Es profitieren vor allem Hinterbliebene von Arbeitnehmenden mit sehr hohem Einkommen und entsprechend hohen Renten. Auch sind es in erster Linie reiche Männer, die nach Scheidungen eine junge Frau heiraten und/oder im hohen Alter von über 50 noch Kinder machen. In ihrem Todesfall erhält jedes Kind eine Rente in Höhe von meistens 40 Prozent der Rente des Verstorbenen und die junge Witwe in der Regel 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. 2017 wurden von insgesamt 28,5 Milliarden ausbezahlten Renten 4 Milliarden oder 14 Prozent als Ehegatten-, Kinder- oder Waisenrenten ausbezahlt.

  • Umverteilung: Von Singles und Kinderlosen zu älteren Eheleuten und deren allfälligen Kindern; von Aktiven zu Reichen; von Alten zu Jungen.

Unterschiedliche Qualität der Pensionskassen und Sammeleinrichtungen

Manche Pensionskassen oder Sammelstiftungen legen das Vermögen der Versicherten sehr ertragsbringend an, andere weniger. Die erwirtschafteten Renditen schwankten beispielsweise für das Jahr 2017 berechnet zwischen 2,9 und 8,5 Prozent. Entsprechend wurden dem obligatorischen Teil der Dritten Säule zwischen 1,0 und 5,5 Prozent Zins gutgeschrieben, im Durchschnitt 2,4 Prozent (Quelle: Pensionskassenindex der Credit Suisse). Mindestens so stark unterscheiden sich unter den Pensionskassen die Kosten der Vermögensverwaltung sowie die eigentlichen Verwaltungskosten, die vom ersparten Kapital jedes Jahr abgezogen werden.

Kundinnen und Kunden sollten in der Marktwirtschaft gut arbeitende Unternehmen bevorzugen und schlecht arbeitende links liegen lassen können. Nicht aber so bei den Pensionskassen. Alle Angestellten müssen sich zwangsweise der Pensionskasse ihres Arbeitgebers anschliessen und bei einem Wechsel des Arbeitgebers zu dessen Kasse wechseln. Wie bei den Krankenkassen sollte es bei den Pensionskassen erlaubt sein, für den obligatorischen Teil die Pensionkasse frei wählen zu können. Für diesen Teil wäre wie heute der gesetzliche Umwandlungssatz vorgeschrieben und für die Pensionskassen gälte eine Aufnahmepflicht. Bei einer freien Wahl würden sich die Pensionskassen mit den günstigsten Vermögens- und allgemeinen Verwaltungskosten durchsetzen. Die Zahl der Pensionskassen würde sich von heute 1800 auf 300 reduzieren, vermutet Jérôme Cosandey, Forschungsleiter Sozialpolitik beim Wirtschaftsinstitut «Avenir Suisse». Damit seien jährlich 400 Millionen Vermögensverwaltungskosten einzusparen. Nochmals 400 Millionen könnten laut Cosandey dank der Konzentration bei den pauschalen Verwaltungskosten eingespart werden.
Bei einer freien Wahlmöglichkeit der Versicherten hätten die Pensionskassen allerdings zusätzlich Marketingausgaben, um Mitglieder zu werben, und ihr Interesse, den obligatorischen Teil der Pensionskasse durch eine Schlechterstellung des überobligatorischen Teils zu subventionieren, würde schwinden.

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Infosperber-DOSSIER:
Pensionskassen der Zweiten Säule

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*Irrtümlicherweise stand hier zuerst das Gegenteil.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Des Sperbers Überblick

Kompaktes Wissen: Hier finden Sie die wichtigsten Fakten und Hintergründe zu relevanten Themen.

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Pensionskassen der Zweiten Säule

Die 2. Säule muss laut BV «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» garantieren.

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9 Meinungen

  • am 29.07.2019 um 12:28 Uhr
    Permalink

    Super Darstellung. Grundsätzlich ist unser Rentensystem genial. Wer heute in Rente geht hat 40 Jahre in die 2. Säule einbezahlt. Aber vom Kapital hat er dank Arbeitgeberbeitrag und Steuerersparnis nur etwa 35-40% selber bezahlt. Die PK ist ein Vertrag zwischen mir und meiner Firma. Meine private PK hat dank hoch rentablen Immobilien 116% und zahlt immer noch 6.7%. Wenn die Börse weiter so boomt, werden wieder hohe Gewinne generiert. Im Gegensatz zur Generation vor mir bezahle Einkommens- Bundes- Mehrwert- Alkohol- Benzinsteuer und konsumiere grosszügig. Ich bin ein Teil unseres Wohlstandes und nicht ein Problem.
    http://www.karlhoppler.ch

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 29.07.2019 um 16:10 Uhr
    Permalink

    Sehr schöne Zusammenstellung. Ich versuche eben ein Papier zu schreiben mit dem provisorischen Titel «Die Sage von den „überhöhten“ Rentenversprechen. – Die Mär von der sog. „Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern“, bzw. «BVG – 2. Säule – Wer subventioniert wen ?"

    Leider ist die öffentlich zugängliche Datenlage weiterhin unbefriedigend, sind die analytischen Inhalte der OAK-Berichte näher bei einer Übung zur Mystifikation und die NZZ-Artikel zu diesem Thema eher ein White-washing für finanzielle Intermediäre als eine echte Analyse der gegebenen Situation.

    Es dürfte noch eine kleine Weile dauern, bis ich meinen vor zwei Jahren im Infosperber publizierten Artikel aktualisieren kann. Die Schlussfolgerungen dürften aber ähnlich ausfallen, wie dies in diesem heutigen Artikel von Urs Gasche der Fall ist.

  • am 29.07.2019 um 23:24 Uhr
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    Eigentlich handelt es bei der Aufteilung Arbeitnehmer / Arbeitgeber Beiträge ja um eine rein buchhalterische Aufteilung der Einnahmen des Gewerbebetriebes. Der Arbeitgeber ist kein Zahler im eigentlichen Sinn, das wäre er nur, wenn der Chef bzw. Firmenbesitzer von seinem eigenen privaten Konto aus irgendwelche Beiträge bezahlt.

    "Wer das bezogene Kapital verspekuliert, landet möglicherweise in der Sozialhilfe."

    Ich meine, da es sich ja um Erwachsene Menschen handelt sollte die Lösung nicht sein, den Kapitalbezug einzuschränken, dies würde an Bevormundung grenzen. Wer tatsächlich sein Kapital verprasst soll halt im Falle von Bezug von Sozialhilfe auf das Existenzminimum heruntergesetzt werden. Sie schreiben ja selbst, Kapitalbezug lohnt sich insbesondere für diejenigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands mit einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung rechnen müssen. Und ich füge hinzu besonders bei Alleinstehenden ohne Erbberechtigte trifft das zu, da die Pensionskasse dann im Falle von vorzeitigem Ableben das angesparte BVG Vermögen behält!

    Bei Wohneigentum ist der Kapitalbezug bereits eingeschränkt, da von den 20% Eingenmitteln welche die Bank verlangt 10% nicht aus der 2. Säule stammen dürfen.
    Offenbar ist die Politik der Meinung, es käme bei Ergänzungsleistungen günstiger, wenn die Bezüger in einer Mietwohnung leben wo sie noch Rendite an den Vermieter entrichten müssen statt im günstigen Wohneigentum wo diese entfällt.

  • am 30.07.2019 um 10:13 Uhr
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    Es braucht ein radikales Umdenken. Führt man eine Energie Lenkungsabgabe ein und finanziert man damit z.B. die AHV wird es hoch lukrativ in Energieentschwendung zu investieren. Wir gehen davon aus, dass in der Schweiz wirtschaftlich 600 Milliarden investiert werden könnten. Diese Investitionen können problemlos mit 3% verzinst werden. Wie sagte Richard Buckminster Fuller so schön: «Du änderst niemals Dinge, indem du gegen die existierende Realität kämpfst. Um etwas zu ändern, erstellen Sie ein neues Modell, das das vorhandene Modell überholt."

  • am 30.07.2019 um 14:24 Uhr
    Permalink

    Als 74jähriger, der nach wie vor AHV-Beiträge bezahlt, schaue ich mit Verwunderung einerseits auf die Neurentenstatistik, andererseits auf die Altersvorsorgediskussion. Die Neurentenstatistik könnte man (etwas effekthascherisch) für 2017 so zusammenfassen : «Männer, die sich mit 58 Jahren pensionieren liessen, erhielten im Durchschnitt 3910 Franken Rente aus der zweiten Säule, wer bis 65 arbeitete, erhielt nur 2268 Franken.» Wenn über 70% der Männer im Alter von 58 bis 64 Jahren sich aus dem Arbeitsleben zurückziehen, dann heisst das, dass deren eigene und Arbeitgeber-AHV-Beiträge in der AHV-Kasse fehlen. Sie entziehen sich dem Solidaritätsverbund Namens AHV. Das wirft ein Licht auf die Pensionsalter-Erhöhungsdiskussion: sie dürfte vor allem diejenigen betreffen, die jetzt schon die tiefsten Renten beziehen und – wie man aus anderen Erhebungen weiss – die tiefste Lebenserwartung haben. Ein durchgehendes Pensionierungsalter 65 würde einen Teil des AHV-Finanzierungsproblems lösen. Es wäre zum Beispiel folgende Regelung einzuführen: Wer sich ab 58 pensionieren lässt, zahlt bis zum ordentlichen Pensionierungsalter AHV-Beiträge in der Höhe des Durchschnitts der 5 Jahre vor der Pensionierung – die Arbeitgeberbeiträge am besten gleich mit. Dieser «Malus» für Frühpensionierte würde vielleicht eine längere Lebensarbeitszeit bewirken – nebenbei mit dem Effekt, dass dem Fachkräftemangel und der damit verbundenen Immigration gegengesteuert würde.

  • am 30.07.2019 um 16:03 Uhr
    Permalink

    Komische Logik Herr Huber, jeder Franken den ich als Firmenbesitzer nicht ausgeben Muss, ist mein Franken…

  • am 31.07.2019 um 10:18 Uhr
    Permalink

    Warum wird das Gesundheitswesen nicht so seziert, wie dieser Bericht. Ich kann mich als 61jähriger ebenso wie ein «Junger» im BVG ärgern, dass ich jahrelang Prämien bezahle und keinen Hausarzt habe, nie zum Arzt gehe etc. Warum plädieren wir als Gesellschaft nicht generell auf die Abschaffung von Versicherungen, wo der eine für den anderen bezahlt. Und warum wird beim BVG nie darauf hingewiesen, dass es in erster Linie die verfehlte Anlagepolitik ist, die zu Mindererträgen führt. Der Staat in Vertretung von Nationalbank einerseits und Bundesrats andererseits kommt mir vor, wie wenn die linke Hand nicht weiss, was die rechte tut: Hier wird die «Ware» Geld mittels Negativzinsen unattraktiver zu den übrigen «Waren» gemacht, dort wird der BVG-Zins anstatt hinauf hinunter gesetzt. Dabei sind alle Renditen abseits der Obligationen wegen der Flucht aus dem Geld geradezu explodiert. Die Vermögen der Aktionäre und somit vielfach der Arbeitgeber sind ohne Zusatzleistungen in die Höhe gegangen. Wenn man sich aber als Arbeitgeber an der Vorsorge mitbeteiligen soll, wird erfolgreich vor dem Untergang des Werkplatzes Schweiz gewarnt. Heute wird jeder nur noch nach dem buchhalterischen «Ich zuerst-Prinzip» ausgebildet. Das scheint aber trotz technischem Fortschritt je länger je mehr zu kosten, wenn man die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen betrachtet.

  • am 31.07.2019 um 22:04 Uhr
    Permalink

    Herr Hoppeler
    «jeder Franken den ich als Firmenbesitzer nicht ausgeben Muss, ist mein Franken…"

    Sie müssen aber von ihrem Umsatz ja sowohl den «Arbeitgeber-Anteil» wie auch den im Lohn enthaltenen Anteil «Arbeitnehmer» ausgeben. Also wozu aufteilen, wenn das Geld ja aus der gleichen Quelle, nämlich Ihrem Umsatz kommt?
    Es wäre doch daher viel sinnvoller, die Sozialbeiträge und auch Steuern ohne den Umweg Löhne direkt vom Umsatz aus mit x-Prozent abzurechnen.
    Hätte den Vorteil, dass mit den sinnlosen Sozial- und Steuerwettbewerben Schluss wäre.
    Es gäbe dann nicht mehr den guten, reichen Sozial- und Steuerzahler mehr um den Kantone und Gemeinden buhlen.
    Und es wäre auch gerechter als der heutige Zustand, wo personalintensive Branchen im Nachteil sind weil diese mehr Sozialversicherungsabgaben leisten müssen als Betriebe mit hohem Automatisierungsgrad.
    Dort kommt es vor, dass eine Firma mit 1 Mann welcher 12’000 im Monat kostet 1/2 Million macht. Da kann man sich ausrechnen, wie viel AHV und BVG Beiträge eine solche Firma noch leisten muss.
    Das System Schweiz ist unnötig kompliziert, in DE werden sowohl Steuern und auch Krankenkassenbeiträge direkt vom Lohn abgezogen. Aber natürlich sieht ein Lohn welcher diese Anteile noch enthält wie es in der Schweiz der Fall ist viel schöner aus.

    https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/das-wird-arbeitnehmern-vom-lohn-abgezogen.html

  • am 1.08.2019 um 09:30 Uhr
    Permalink

    Herr Huber, jeder direkte Lohnabzug bezahlt der Arbeitgeber, weil nur das zählt, was Ende Monat auf das Konto kommt. Ich habe meinen Mitarbeitern (früher ging das noch) das Auto zu einem symbolischen Betrag überlassen. Doch alle wollten den branchenüblichen Lohn….

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