Sperberauge

20’000 Euro an Günther Jauch für «Clickbaiting»

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D. Gschweng /  Medien dürfen Bilder von Promis nicht dazu missbrauchen, um Auflage und Klickzahlen zu erhöhen. Ein Gerichtsurteil.

Die Fernsehzeitschrift «TV Movie» brachte den Fernsehmoderator unbegründet in Verbindung mit einer Krebserkrankung und muss nun zahlen.

Sie hatte in einem 2015 geposteten Facebook-Eintrag das Bild des bekannten Moderators Günther Jauch sowie Bilder anderer bekannter Moderatoren unzulässig genutzt und getitelt: «Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen».

«TV Movie» zeigte in einem «Bilderrätsel» vier Bilder bekannter Moderatoren. Im Artikel auf der Internetseite der Zeitschrift ging es um Roger Willemsen, der kurz zuvor seine Krebserkrankung öffentlich gemacht hatte. Zu Günther Jauch und den beiden anderen abgebildeten Moderatoren Joko Winterscheidt und Stefan Raab gab es im Text keinerlei Bezug.

Dieses Vorgehen sei «an der Grenze zu einer bewussten Falschmeldung», entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am 3. Juni veröffentlichten Urteil. Die Aufmachung sei allein deshalb erfolgt, um die Neugier des Lesers zu schüren und möglichst viele Leser auf die Internetseite der Programmzeitung zu locken. Das sei eine unzulässige kommerzielle Verwendung des Jauch-Bildes, in der allein der Werbewert des Moderators genutzt werde. Zudem handle es sich bei einer Krebserkrankung um ein sensibles Thema.

Das fanden auch viele Leser geschmacklos. Nach heftigen Protesten löschte die Zeitschrift den fragwürdigen Artikel, entschuldigte sich bei Willemsen und muss nun 20’000 Euro an Jauch bezahlen. Der Moderator hatte wegen unzulässiger Nutzung seines Bildes zu Werbezwecken geklagt.

Das Oberlandesgericht Köln schrieb dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung zu. Die rechtliche Behandlung von «Clickbaiting», bedürfe einer klärenden und richtungsweisenden Entscheidung, befand das Gericht. Jauch oder der Verlag Bauer Media können Revision einlegen und das Verfahren an den Bundesgerichtshof weiterziehen.


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