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Auch Lobbyisten erhalten Einblick in geheime Kommissionsprotokolle © lobbywatch

Institutionalisiertes Informationsleck

Thomas Angeli /  Künftig werden auch Lobbyisten Einblick in geheime Kommissionsprotokolle haben. Eine neu ergänzte Verordnung macht es möglich.

Wenn das kein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für Lobbyisten ist: Am 2. Dezember tritt pünktlich zur neuen Legislatur der neue Artikel 6a der Parlamentsverwaltungverordnung in Kraft. Die paar Zeilen Text kommen unscheinbar daher, aber sie haben es in sich: »Jedes Ratsmitglied kann eine persönliche Mitarbeiterin oder einen persönlichen Mitarbeiter bestimmen, die oder der im Extranet Zugriff erhält auf die Protokolle der Kommissionen, denen das Ratsmitglied angehört», heisst es dort in Abschnitt 1.
Das ergibt auf den ersten Blick durchaus Sinn. Persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Ratsmitglieder bei ihrer Arbeit unterstützen, Hintergründe recherchieren, Fakten zusammentragen und Dokumentationen erstellen. Dazu müssen diese Mitarbeitenden auch wissen, worum es in den Kommissionen überhaupt geht. Und weil sie laut Abschnitt 2 auch dem Amtsgeheimnis unterstehen, ist eigentlich alles in Butter.
Falsch.
Die neue Regelung ist im Gegenteil ein institutionalisiertes Informationsleck für Lobbyisten, Vertreterinnen von Interessenverbänden und Public-Affairs-Verantwortliche von Unternehmen. Denn sie alle können sich problemlos von einem Ratsmitglied als «persönlicher Mitarbeiter» ins Bundeshaus einschleusen, womit sie Zugriff auf für sie hoch interessante Unterlagen erhalten. Ob ein Nationalrat oder eine Ständerätin einen Lobbyisten als «Gast» oder «persönlichen Mitarbeiter» bei den Parlamentsdiensten anmeldet, «liegt in der Selbstverantwortung der Ratsmitglieder», wie Philippe Schwab, Generalsekretär der Bundesversammlung, auf Anfrage erklärt: «Die Parlamentsdienste nehmen keine Kontrollfunktion wahr.» Sprich: Wer als Lobbyist oder Verbandsvertreter Zugriff auf eigentlich geheime Kommissionsprotokolle erhalten will, sucht sich einfach einen Parlamentarier, der ihn als «persönlichen Mitarbeiter» ausgibt.
Fliessende Grenzen
Ein Schreckgespenst? Mitnichten. Ein Blick in das «Register der Zutrittsberechtigten» der letzten Legislatur (das neue ist noch nicht aufgeschaltet) zeigt, dass der Titel «persönlicher Mitarbeiter» teilweise sehr freizügig vergeben wird. So war etwa Thomas Zeltner als «persönlicher Mitarbeiter» von SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner gemeldet. Dass der ehemalige Direktor des Bundesamts für Gesundheit heute Verwaltungsratspräsident der Krankenkasse KPT ist, war für Giezendanner kein Problem: «Herr Dr. Zeltner beratet mich in Gesundheitsfragen sehr kompetent…», schrieb Giezendanner, als ihn Lobbywatch letztes Jahr auf die fragwürdige Deklaration ansprach.
Diverse andere Beispiele zeigen: Die Grenzen zwischen «persönlichem Mitarbeiter» und Interessenvertreter sind fliessend. Als «persönlicher Mitarbeiter» deklariert waren unter anderem Mario Senn, Leiter Wirtschaftspolitik bei der Zürcher Handelskammer (von Nationalrätin Regine Sauter) oder Patrick Mayer von der Handelskammer Frankreich-Schweiz (von Nationalrat Roger Golay). Sehr beliebt ist der vage Titel auch bei Kommunikationsberatern. Mindestens vier Vertreter dieser Branche tummelten sich am Ende der letzten Legislatur als «persönliche Mitarbeiter» in der Wandelhalle.
Für Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, geht das gar nicht: «Für einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier scheint es schwer verständlich zu sein, dass persönliche Mitarbeitende nicht als Lobbyisten im Bundeshaus unterwegs sein dürfen» sagt er. «Das Problem ist primär, dass der Begriff «persönliche Mitarbeitende» sehr schwammig definiert ist. Da braucht es klare Bestimmungen.» Eines ist aber für Schefer klar: «Es ist offensichtlich, dass der Verwaltungsratspräsident einer Krankenkasse nicht als persönlicher Mitarbeiter gelten kann.»
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Dieser Text erschien zuerst auf lobbywatch.ch.


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Der Autor ist Journalist und Co-Präsident von lobbywatch.

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3 Meinungen

  • am 22.11.2019 um 14:05 Uhr
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    «Herr Dr. Zeltner beratet mich in Gesundheitsfragen sehr kompetent…», schrieb Giezendanner, als ihn Lobbywatch letztes Jahr auf die fragwürdige Deklaration ansprach.

    Ein Deutschkurs wäre vielleicht auch nicht schlecht!

  • am 22.11.2019 um 16:02 Uhr
    Permalink

    Volksvertreter können die Vertretung des Volkes nur wahrnehmen, falls sie von den Interessen der Wirtschaft einigermassen unabhängig und entflechtet sind.

    Die unheiligen Interessenkonflikte zwischen Wirtschaft und Politik dauern seit mindestens 1694 – der Gründung der Bank of England.
    Seither wurden sie immer intensiver und heute hat nun die Wirtschaft schon die institutionalisierte Möglichkeit, Einsicht zu nehmen in GEHEIME Kommissions-Protokolle.

    Ich bin nicht sicher, ob die Transparenz-Initiative alle Probleme löst …. aber sicher wäre sie eine kleine Verbesserung.

    Zitat von Montagu Norman, Gouverneur der BoE 1920-1944, vor der Bankiervereinigung in New York 1924:
    "Durch die Aufspaltung der Wähler in das politische Parteiensystem können wir sie dazu bringen, ihre Energie für Kämpfe aufzubrauchen, für Fragen, die keinerlei Bedeutung haben."

    Quo vadis «Demokratie"?

  • am 24.11.2019 um 10:12 Uhr
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    Das Bemühungen politischer Akteure geraten je länger je mehr zur Farce.
    Vorne herum werden noble Prinzipien verkündet – man findet sie zum Beispiel in der Verfassung – und wenn man dann deren Umsetzung anschaut, dann muss man sich über die vielen Pfennigfuchser ärgern, die vorsätzlich an den Prinzipien vorbei wirtschaften. Ein bisschen da, ein bisschen dort, gut versteckt in Verordnungen und Weisungen von Bundesämtern, wird dem Kleinen Mann (und notabene Nicht-Lobbyist) das Geld aus der Tasche gezogen.
    Der Bürger der dann anstatt den Geldbeutel das Maul aufmacht (der sich also an die Justiz wendet), der wird ernüchtert feststellen, das die 3. Staastmacht eine vollständig geknebelte und handlungsunfähige ist. Ein Beispiel: Es würde 1 einzige Frau reichen, die am (inexistenten) Verfassungsgericht erfolgreich auf Lohngleichheit klagen würde, und das Thema wäre gegessen. Stattdessen haben wir ein Ei namens Gleichstellungsbüro gelegt, mit 14 Vollzeitstellen ausgestattet, das keinen einzigen Nagel eingeschlagen bekommt.
    Wir können uns wirklich nicht beklagen, denn wir legen uns die tauben Eier selber. Sie entstammen dem Parlament. Ob der Parlamentarier nun am Telefon mit seinem Kumpel diskret über Geheimnisse plaudert, oder die Geheimnisse offiziell das Licht der Welt erblicken, das ändert weder an der Prozedur der Eierlegung per se was; noch am Ergebnis, nämlich dass die gelegten Eier taub sind. Es schiesst sich ja kein Lobbyist ins eigene Bein.

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