Desperate

Ausgezählt: Wer aus der IV fliegt, weil er «arbeitsfähig» ist, findet selten Arbeit. © CC

Der Stopp von IV-Renten stürzt ins soziale Elend

Daniela Gschweng /  Eine Erhebung bei praktizierenden Psychiatern der Kantone Aargau und Zürich deckt schmerzliche Folgen der aktuellen IV-Politik auf.

Red. Als praktizierende Psychiaterin gelangte Doris Brühlmeier Rosenthal in den letzten Jahren zur Gewissheit, dass die systematisch «härtere Gangart» der IV bei psychisch-psychosomatisch Kranken und Schmerzpatienten unter medizinischen und ökonomischen Gesichtspunkten kontraproduktiv ist. Das legen erhobene Zahlen nahe. Die Psychiaterin möchte damit eine vertiefte Diskussion anregen.

Scheininvalide?

Es muss etwa 2005 gewesen sein: Die damals 59-jährige, schwer psychisch kranke Frau Z. sass zitternd und untröstlich weinend da: «Sie wollen uns die IV-Rente wegnehmen!» «Sicher, ganz sicher nicht», versuchte ich zu beruhigen, «wissen Sie, die Renten sind unantastbar.» «Doch doch, die grösste Partei will unsere Renten stoppen, es stand im ‹Tagi›, wir heissen jetzt Scheininvalide.» «Niemals wird das möglich werden, in ganz Europa nicht. Wie gesagt: Die Renten sind und bleiben unantastbar.» Ich war überzeugt, das richtige Argument gefunden zu haben. Aber, wie recht die Patientin behalten sollte!

Erste IV-Ausmusterung 2009

Nur vier Jahre später geschah es zum ersten Mal: Eine ebenfalls schwer psychisch und schmerzkranke Patientin, Frau D., wurde zu einem polydisziplinären Gutachten aufgeboten. Und dies unverständlicherweise nur sechs Monate nach der letzten erfolgreichen Rentenrevision, nach 14 Jahren IV-Rente. Nur vier Monate später war die IV-Rente weg, auf Ende des kommenden Monats. Die Patientin sei in angepasster Tätigkeit zu 100% arbeitsfähig.

Diese Einschätzung stand im Gegensatz zu sieben früheren psychiatrischen Gutachten und zu 13 Arztberichten. Wie sich später herausstellen sollte, als ich endlich begonnen hatte, die IV-Akten zu bestellen und trotz grossem Zeitaufwand durchzuarbeiten, war sie bei der IV denunziert worden, von einem 20 Jahre älteren Freund, der sie hatte heiraten wollen, wozu sie nicht in der Lage war. Die IV vertraute offenbar dieser Denunziation.

Es folgten ein psychiatrischer Klinikaufenhalt für zwei Monate, wöchentlich Psycho-Spitex, 600 mg Quetiapin pro Tag, eine Schulter-OP, kürzlich ein Fibula-Bruch und gehäufte psychiatrische Konsultationen. Ein Rekurs gegen den Entscheid wurde abgelehnt. Nach der IV-Ausmusterung stiegen die Krankheitskosten ungefähr um den Faktor 20. Der schlechte Zustand der Patientin hält seit sechs Jahren an, eine Gesundung oder die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit sind nicht in Sicht …

Weitere Gesunderklärungen dank der Zahlen 38%, 39%, 70%.

In der Folge kamen weitere Patienten mit gestrichenen oder reduzierten IV-Renten in meine Praxis. 2010 die 50-jährige Frau P. Seit 2002 hatte sie eine volle IV-Rente bezogen. 2010 wurde diese auf 50% reduziert: Das dritte und vierte psychiatrische Gutachten, beide vom gleichen Psychiater erstellt, hatten sie zu 50% gesund erklärt, entgegen der Beurteilung durch 25 frühere Arztberichte und zwei vorhergehende Gutachten. Es folgten: «sozialer Tod», grosse Armut, schwere Depression, Rezidiv der Anorexie etc.

Fünf der sechs Patienten in meiner Praxis, deren IV-Renten gekürzt wurden, sind alleinstehende Schweizerinnen im Alter von 53 bis 60 Jahren!
Ich begann, die IV-Akten betroffener Patienten zu bestellen. Die Empörung wuchs mit jeder Akte: Gesunderklärungsgutachten bewerten in diesen Fällen die Arbeitsfähigkeit plötzlich mit 70–80% in angepasster Tätigkeit, d.h. keine Teilrente, keine Integrationsmassnahmen. Diese gibt es erst ab 40% Arbeitsunfähigkeit.

Die IV errechnete bei den Betroffenen aus 70% Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (laut Gutachten) maximal 38 bis 39% Arbeitsunfähigkeit.
Ein pikantes Beispiel: Ein von der IV wegen einer Arbeitsunfähigkeit von «nur» 39% zurückgewiesener MS-Patient trifft in seiner MS-Selbsthilfegruppe zwei weitere MS-Kranke. Der eine ist auf den Rollstuhl angewiesen, der andere weist zusätzlich eine Hemiparese auf. Den beiden wurde von Gutachtern desselben Zentrums eine Arbeitsunfähigkeit von 38% respektive 34% attestiert und sie wurden von der IV abgewiesen.

Radikalisierung

Frau H., eine schwer depressive und an Fibromyalgie leidende Patientin, die zudem durch wiederholte Inzest-Ereignisse traumatisiert war (u.a. wurde die Tochter vom Ehemann der Patientin geschwängert), bezog seit 2003 eine IV-Rente. Im November 2015 erhielt sie den folgenden IV-Bescheid: «Die Rente wird nach Zustellung der Verfügung auf Ende des folgenden Monats aufgehoben.» Mein Schreiben an die IV und entsprechende Gutachter wurde zurückgewiesen. Die Akte sei geschlossen…

Frau H. sei wahrscheinlich rein aus psychosozialen Gründen psychiatrisch hospitalisiert gewesen, stand im Bescheid. In angepasster Tätigkeit wäre sie zu 100% arbeitsfähig, stand im Gesunderklärungsgutachten einer weiteren dafür bekannten MEDAS-Stelle.

Wut, Ohnmacht, erlebte Unfähigkeit und weitere IV-Dramen als Folge der Scheininvalidenkampagne miterleben zu müssen, veranlassten mich dazu, selbst aktiv zu werden und zu recherchieren, ob Berufskollegen in ihren Praxen Ähnliches erlebten.

Nachzählung: Fakten statt Worte

Die Schlagzeile «Abnahme der IV-Rentenzahl von 197 000 im Jahr 2010 auf 177 500 im Jahr 2015 (bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum von 0,5 Mio.)» schmerzte. Erstmals in meinem schon länger dauernden Leben schrieb ich unter dem Titel «So viel Ungerechtigkeit gegenüber IV-Bezügern» einen Leserbrief an die Aargauer Zeitung, der am 11.6.2016 erschien. Natürlich änderte sich nichts.

Viele IV-Empfänger arbeiten im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt (grün und hellgrün), ein Teil hat andere Einkommensquellen (EL, 2. Säule, Vermögen, grau), nur wenige sind abhängig vom Sozialamt (rot). (Grafik: Doris Brühlmeier)

Die Idee einer Nachzählung drängte sich mir auf, nach dem Motto: Mit Worten ist nichts zu erreichen, wie sehen denn eigentlich die Zahlen aus? Seit 28 Jahren bin ich in der psychiatrischen Praxis, viele meiner Patienten mit Voll- oder Teil-IV arbeiten. Wie viele sind es genau? Wir brauchen Zahlen. Ich sehe viele meiner früheren und jetzigen Patienten vor mir, die mit IV-Teilrente bis zu ihrer Pensionierung Teilzeit gearbeitet haben, und jene, die trotz voller IV ein paar Stunden pro Woche im ersten Arbeitsmarkt arbeiten.

Ich entwarf also einen Fragebogen und zählte nach. Bereits nach ca. zwei Wochen standen meine Praxiszahlen in auch für mich überraschender Klarheit da: IV-Rentner arbeiten zu einem relativ hohen Prozentsatz. In meiner Praxis waren 46% der Vollrentner und 87% der Teilrentner arbeitstätig.

So gesehen ist die IV-Rente für meine Patienten ein Segen. Denn bei den ausgemusterten und von der IV zurückgewiesenen Patienten sieht das Bild anders aus. Diese sind zu 52–100% vom Sozialamt abhängig und maximal zu 5% arbeitsfähig. Aus meiner Sicht ist die Rentenverweigerung eindeutig als Fluch zu sehen, der nicht zu Arbeitsfähigkeit führt!

Wer aus der IV fällt oder gleich abgelehnt wird, ist grösstenteils von Sozialhilfe abhängig (rot). Arbeit auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt (grün und hellgrün) finden nur wenige. (Grafik: Doris Brühlmeier)

Nach diesen eindeutigen Befunden für meine Praxis stellte sich die Frage, ob es in anderen Praxen ähnlich wäre. Nachfragen bei einem «Armutsforscher», bei psychiatrischen Spezialisten und Recherchen im Internet bestätigten meine Vermutung. Es gab bis anhin keine Nachuntersuchung psychiatrischer, neurologischer und von Schmerzpatienten, denen die IV verweigert wurde. Dabei ist diese Zahl mit mindestens 20 000 Patienten in den vergangenen vier Jahren beträchtlich.

Kohärente Zahlen

Ende September 2016 verschickte ich schliesslich 50 Fragebogen an praktizierende Psychiater aus den Kantonen Aargau und Zürich. Nach zwei Wochen kamen die ersten ausgefüllten Bogen zurück, aus dem Aargau, aus dem Zürcher Säuliamt und aus der Stadt Zürich.
Die Resultate waren bei allen sehr ähnlich wie in meiner Praxis. Offensichtlich ist hier eine humanitäre Katastrophe im Gange.

Im November begann ich zusammenzuzählen, Graphiken zu entwerfen, nächtelang zu schreiben. Insgesamt flossen 13 Fragebögen mit 402 Patienten in die Auswertung ein (Rücklaufquote 24%).

Rente als Segen, Rentenverweigerung als Fluch

Auch wenn es sich bei meiner Umfrage nicht um eine wissenschaftliche Studie handelt, haben die Resultate von 402 Patienten, davon 177 «IV-Opfer», zweifellos eine gewisse Aussagekraft. Es zeigt sich klar, dass IV-Ausmusterung (43 Patienten) in 93% direkt in den «sozialen Tod» führt, mit Sozialamtabhängigkeit, vermehrter Krankheit, Hospitalisationen, Armut, vollkommener Erwerbsunfähigkeit.

Rentenverweigerung (134 Patienten) führte in 60% zum sozialen Tod oder ähnlich negativen Entwicklungen: Nur 4% der Betroffenen arbeiten im geschützten Rahmen. Dass Rentenverweigerung zu Erwerbstätigkeit führt, ist in meiner Umfrage 177-fach widerlegt.

Rentenzusprache (225 Patienten) ist bei psychiatrischen, neurologischen und Schmerzpatienten ein Segen: 36–48% der IV-Rentner arbeiten Teilzeit, zumindest die Kosten für psychiatrische Betreuung betragen nach Berentung nur noch ca. 1⁄10 der Kosten vor Berentung. Die Krankheit stabilisiert sich, es kommt zu weniger Rezidiven, weniger Psychopharmaka sind nötig.

Forderungen

Jeder Tag, an dem weitere Patienten IV-Opfer werden, ist ein verlorener Tag. Ich will nicht weiterhin von Patienten hören müssen: «Die IV will, dass es mich nicht mehr gibt. Warum sagen sie uns nicht direkt ‹Bringt euch doch um!›?»

Deshalb meine Forderungen:

  • Sofortiger Stopp und Änderung des jetzigen IV-Verweigerungsverfahrens. Es gibt weder einen therapeutischen noch einen sozialen oder wirtschaftlichen Wert der Rentenverweigerung, was durch meine Nachzählung 177-fach untermauert wird.
  • Sofortige Wiedergutmachungen, das heisst Weiterführen der IV-Rente bei ungerecht Ausgemusterten. Einrichtung eines Wiedergutmachungs-Fonds, bis die IV-Renten wieder zugesprochen werden.
  • Renten statt Gesunderklärungsgutachten (81 Mio. Franken ergibt 4000 IV-Jahresrenten).
  • Zusammenschluss von uns Ärzten, Therapeuten und Juristen, um politisch die nötigen Veränderungen zu erreichen.
  • Rentenentscheide durch zwei bis drei behandelnde Ärzte im Kollektiv fällen.
  • Krankenkassenbeiträge steigen jährlich, IV-Beiträge sollen auch steigen dürfen, von derzeit 1,4% z.B. auf 1,7%. Es darf keine weiteren IV-Opfer geben.
  • Listen der IV-Opfer aus unseren Praxen erstellen und gemeinsam die IV zurückfordern.

Epilog

Mit meiner Nachzählung habe ich, wie zu erwarten war, bisher noch nichts erreicht. Heute kommt die Nachricht einer Kollegin: Eine 43-jährige Patientin mit Mischpsychose, drei Kindern und einem Ehemann wurde notfallmässig mit schwerem Rezidiv in die Klinik gewiesen. Ihre langjährige IV-Rente wurde vor zwei Monaten eingestellt. 2016 wurden übrigens nur schon im Kanton Aargau 526 IV-Renten gestrichen.

Einige Zahlen und Fakten zur IV
– Ziel der vierten bis sechsten IV-Revision bis 2012: Die Zahl der IV-Rentner muss sinken, 17 500 Rentner sollen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
– Die Zahl der IV-Neurentner hat sich seit 2003 um die Hälfte reduziert auf ca. 14 000 pro Jahr. Die Bevölkerungszahl der Schweiz stieg seit 2010 um 455 000 auf 8,32 Mio. (In jeder Population gibt es 1–1,5% Schizophreniekranke, d.h. seit 2010 ca. 6000 mehr.)
– Durchschnittlich beträgt die ausbezahlte IV 1628 Fr./Monat
– Wer die IV verliert, verliert auch den geschützten Arbeitsplatz, die eventuelle 2. Säule, das Recht auf Ergänzungsleistungen.
– Die Gemeinden Schlieren und Dietikon beauftragen Juristen, um doch noch eine Rente für ihre kranken Einwohner zu erreichen.

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Dieser Text wurde am 14.06.2017 in der «Schweizerischen Ärztezeitung» publiziert


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Ärztin und Psychiaterin Doris Brühlmeier-Rosenthal legt Wert darauf, dass ihre Arbeit unabhängig von politischen Parteien oder Sponsoren entstanden ist.

Zum Infosperber-Dossier:

Ausgrenzung

Ausgrenzung und Integration

Die Bundesverfassung verbietet jegliche Diskriminierung, aber noch ist die Integration aller nicht Realität

Senioren Paar.monkeybusiness.Depositphotos

Die Zukunft der AHV und IV

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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5 Meinungen

  • am 29.06.2017 um 11:50 Uhr
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    Wir tragen alle eine Mitschuld an diese Politik.

    Was viele Arbeitnehmer/Rentner/Sozialhilfeempänger immer noch nicht erkannt haben, ist die Tatsache, dass sie durch öffentliche Medien manipuliert werden. Ich erinnere mich sehr gut an die mediale Kampagne mit dem Ziel Bevölkerungsgruppen gegen «Scheininvalide und Bedürftige» aufzuhetzen und mit dieser Hetze öffentlichen Druck auf Aufdeckung sogenannter «Betrüger und Schmarotzer». Das eigentliche Ziel war und ist ein Anderer, nämlich: die Senkung verbriefter Ansprüche und elementare Grundrechte rückgängig zu machen. Die einzige öffentliche Untersuchung, die sich mit dem Ausmass und den Kosten des IV-Missbrauchs befasst, ist nicht wissenschaftlich belegt. Und da sind wir wieder bei der Glaubwürdigkeit von Studien angelangt. Als ich letztes Jahr bei der Demo in Bern (AHVPlus) teilnahm, stellte ich fest, dass nahezu keine Deutschschweizer dabei waren. Und das war keine subjektive Wahrnehmung, da dieser Eindruck von Vielen anderen Teilnehmer so bestätigt wurde. Das politische System der Konkordanz und sozialen Frieden ist schon lange ausgehöhlt worden und die Menschen sind so lethargisch das sie es noch nicht akzeptiert haben – intuitiv hat es natürlich jeder schon gemerkt hat. Wir sollten uns nicht auseinanderdividieren lassen. Mit «Wir» meine ich alle Menschen die nicht zusehen wollen wie das Land in «gated communities» oder «Armenghettos» aufgeteilt und das Gemeinwesen zerstört wird. Ein Danke an die Psychiatern die mutig sind

  • am 29.06.2017 um 21:07 Uhr
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    So sieht also nun «unsere Heimat, unsere Schweiz» aus:

    Krank sein: Unerwünscht
    Invalid sein: Unerwünscht
    Alt sein: Unerwünscht
    Arm sein: Unerwünscht
    Arbeitslos sein: Unerwünscht

    "unsere Heimat, unsere Schweiz» gilt offenbar nur für reiche Pauschalbesteuerte? Ev. noch ein paar Grossbauern?
    Leider haben sich meine Befürchtungen bei den IV Revisionen bestätigt bzw. wurden gar übertroffen.
    Leider liess sich das Stimmvolk an Hand einiger weniger Fallbeispiele, wo es nicht korrekt zu und her ging, mit Neid dahin manipulieren, diese IV Revisionen anzunehmen.
    Offenbar darf man in «unserer Heimat, unsere Schweiz» gerne Abgaben für IV, ALV Jahrzehnte lang entrichten aber wehe, man verlangt irgendwelche Leistungen.
    Sind die Sozialversicherungen nun auch schon AG’s wie teilweise Spitäler, welche Gewinne für Aktionäre, Verwaltungsräte und Manager generieren müssen?
    Ich dachte immer, Versicherungen wären dazu da um im Falle eines Falles abgesichert zu sein?
    Offenbar wird auch bei IV, ALV abgesahnt, oder wohin gehen denn die ganzen Beiträge der Arbeitnehmerschaft hin?

  • am 30.06.2017 um 16:43 Uhr
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    Wichtige Beispiele und erschütternde menschliche Schicksale! Ein riesiger Skandal. Am Anfang dieser IV-Abbaupolitik steht die von bürgerlicher Seite in der 90er Jahren systematisch verweigerte Zusatzfinanzierung der IV. Eine Politik der leeren Kasse um Rentenabbau zu erzwingen. Genau dies wollen die gleichen Kreise nun mit der AHV tun und verteufeln den guten und sozial ausbalancierten Kompromiss zur Reform der Altersvorsorge. Die Lehre aus dem IV-Malaise ist deshalb auch 2 klare Ja zur ‹AV 2020› im September, die die AHV stärkt und die Renten sichert.

  • am 4.07.2017 um 12:36 Uhr
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    Man kann aus dem oben Gesagten schlussfolgern, dass das restriktive Vorgehen der IV direkt morbiditätssteigernd wirkt, genau das Gegenteil der sonst so gern abstrakt aufgerufenen Prävention darstellt.
    Ein chronisch Kranker, der sozial verhöhnt wird, in die Sozialhilfe gestossen wird, der kann nur noch kranker werden. Vielleicht haben wir deshalb im OECD- Vergleich so viele Suizide, so viele psychisch Kranke. Unter Umständen könnte eine andere Zielsetzung der IV therapeutisch mehr bewirken, als alle Psychiatrie zusammen das kann. Fragen über Fragen.

  • am 28.10.2018 um 15:15 Uhr
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    Viele dieser Gutachten sind unfair. Der Arzt / die Ärztin ist machtlos. Wir werden bald Deutsche Verhältnisse haben. In einem Jahr wird gewählt. Es muss eine Korrektur geben, sonst steht der Sozialstaat auf dem Spiel.

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