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«Schweiz aktuell» zeigt erstmals im «Sonntagsblick» veröffentlichte Fotos vom Hof in Hefenhofen © SRF Schweiz aktuell

Gewaltbereite Bauern bei Tierschutzkontrollen

Tobias Sennhauser /  Hefenhofen ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Kontrollen der Tierhaltung mit Beschimpfungen und Bedrohungen behindert.

Red. Tobias Sennhauser, der Autor des folgenden Beitrags, ist freischaffender Publizist und Präsident der Tierrechtsorganisation «Tier im Fokus».

Hefenhofen. Das Dorf im Oberthurgau steht für den grössten Schweizer Tierschutzskandal der letzten Jahre. Anfang August hatte der SonntagsBlick verdeckt aufgenommene Fotos veröffentlicht. Sie zeigen ausgemergelte, verletzte und tote Pferde.
Das Ausmass des Skandals sollte erst in den nächsten Wochen sichtbar werden. Wie sich herausstellte, war Bauer und Pferdezüchter Ulrich K. den Behörden seit Jahren bekannt. Bereits 2010 wurde er wegen Tierquälerei verurteilt. Und seit 2013 war K. mit einem Teil-Tierhalteverbot belegt. Doch das ignorierte er einfach.

Auf seinem Hof diktiert K. die Regeln. So prügelte K. 2005 einen unangemeldeten Kontrolleur des Amts für Umwelt (TG) kurzerhand von seinem Terrain. Die Tätlichkeit wurde mit einer Busse von 500 Franken quittiert, wie das Amt auf Anfrage bestätigt. Geändert hat K. sein Verhalten deshalb nicht. Seine Aversion gegenüber den Behörden ist geblieben. Das bekam auch der Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig zu spüren. Zuletzt traute er sich angeblich selbst unter Polizeischutz nicht mehr auf den Hof von K..

Vielerorts Drohungen gegen Veterinäre

Ulrich K. ist kein Einzelfall. «Verbale Ausfälle oder sogar Bedrohungen kommen im Vollzugsalltag nicht selten vor», sagt Walter Hofstetter, Leiter Informationsdienst des Kantons Thurgau, im Auftrag des kantonalen Veterinäramts. Bei sechs bis acht Fällen pro Jahr müssten die Kontrollen der Veterinärbehörden gemeinsam mit der Polizei durchgeführt werden. Manchmal würde sie sich zudem im Hintergrund bereit halten. «Und zunehmend müssen wir die Kontrollen zu zweit vornehmen.»

Auch die Mitarbeitenden der Zürcher Veterinärbehörde werden regelmässig beschimpft und vereinzelt auch bedroht. Rund einmal im Jahr würde bei einer Kontrolle gar jemand physisch angegangen. Die Folge: «Rund 30 bis 50 Mal pro Jahr begleiten Polizeibeamte die Mitarbeitenden des Zürcher Veterinäramts bei Kontrollen», sagt die stellvertretende Zürcher Kantonstierärztin Ruth Baumgartner.

Noch öfters muss die Berner Kantonspolizei ausrücken. Bei drei bis fünf Kontrollen pro Woche wird das Veterinäramt von der Polizei begleitet. Bei 10-15 Kontrollen im Jahr ist die Polizei dabei, weil die TierhalterInnen bereits gewalttätig waren oder konkrete Bedrohungen ausgesprochen wurden. Die Zahlen sind im Vergleich zu anderen Kantonen hoch. Kantonstierarzt Reto Wyss erklärt, die Polizei werde in Bern auch bei Verdacht auf Straftatbestände aufgeboten. «Andererseits nehmen wir auch unterschwellige Sicherheitsbedenken ernst.»

Kein Verständnis beim Bauernverband

Dass sich BäuerInnen den Behörden widersetzen, ist für Martin Rufer, Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft beim Schweizer Bauernverband (SBV), inakzeptabel. Er fordert die Bauern auf, sämtliche Kontrollen ohne Murren zuzulassen und mitzuwirken, dass diese ordnungsgemäss abgewickelt werden können. «Ein Fall wie Hefenhofen ist ein Schlag ins Gesicht der grossen Mehrheit, die sich korrekt verhält.»

Die Gründe für die Gewaltbereitschaft seitens gewisser BäuerInnen sind vielfältig. «Mit aggressivem Verhalten wird immer wieder versucht, Missstände in der Tierhaltung zu verheimlichen», sagt Albert Fritsche, Kantonstierarzt in St. Gallen. Andere hätten eine negative Grundeinstellung zum Staat und den gesetzlichen Vorschriften. Nicht zuletzt sind es auch finanzielle Sorgen, die die Emotionen von BäuerInnen hoch kochen lassen.

Für Martin Rufer ist das vielleicht eine Erklärung, aber keine Entschuldigung. «Bei der aktuellen Marktlage kann ich den Frust dieser Bauern verstehen.» Doch gelte das Tierschutzgesetz unabhängig vom Preisniveau. Von besseren Preisen würden alle profitieren, glaubt Rufer. «Ein gutes wirtschaftliches Umfeld kommt auch dem Tierwohl zugute.» Zum Beispiel durch Investitionen in neue Ställe.

Defizite im Vollzug

Auch wenn der Fall Hefenhofen anderes vermuten lässt: die Kantone nehmen den Vollzug immer ernster. Schweizweit wächst die Zahl der Strafverfahren im Tierschutz. In den vergangenen zehn Jahren haben sie sich mehr als verdreifacht. Das zeigen die Daten der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).

Mehr Strafverfahren bedeuten nicht, dass mehr Tiere gequält werden. Die stellvertretende TIR-Geschäftsleiterin Christine Künzli erklärt die zunehmenden Strafverfahren mit einem gesellschaftlichen Wandel. «Die Bevölkerung und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden reagieren gegenüber Tierschutzverstössen sensibler.» Insgesamt habe sich so der Vollzug verbessert.

Dennoch bleiben die Defizite gross. «Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden von den zuständigen Behörden immer wieder bagatellisiert», kritisiert Künzli. So würden die Polizei entsprechende Anzeigen nicht aufnehmen, Staatsanwälte grobe Verstösse lediglich als Übertretungen einstufen und Veterinärämter bei Vorfinden vor tierschutzstrafrechtlich relevanten Situationen die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft nicht informieren. «Zwischen den Kantonen gibt es krasse Unterschiede», sagt Künzli. Einige würden den Tierschutzvollzug einfach ernster nehmen als andere.

Um Tierquälereien konsequenter zu verfolgen, müssten entsprechende Strukturen geschaffen werden. Künzli nennt etwa die Spezialabteilungen für Tierdelikte innerhalb der Kantonspolizeien. Das bestätigt Erika Wunderlin, Kantonstierärztin im Kanton Aargau. «Durch die Schaffung der speziellen Dienststelle ‹Umwelt und Tierdelikte› der Kantonspolizei hat sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren verstärkt.» Die angesprochene Dienststelle existiert seit dem 1. April 2014.

«Hefenhofen ist überall»

Nun hat sich auch der Schweizer Tierschutz (STS) im Fall Hefenhofen zu Wort gemeldet. Er verortet systemische Mängel im Vollzug des Tierschutzgesetzes. «Wir sollten uns von flächendeckenden, angemeldeten Kontrollen verabschieden», sagt Cesare Sciarra, Leiter Kontrolldienst beim STS. Diese würden grosse personellen Ressourcen binden, die dann bei den gravierenden Fällen fehlen.

Sämtliche Bauernbetriebe müssen alle vier Jahre einer Grundkontrolle unterzogen werden. Diese wird normalerweise rund 24 Stunden vorher angemeldet. Bloss zehn Prozent dieser Kontrollen müssen unangemeldet durchgeführt werden.

Das will der STS nun ändern. «Wir fordern, dass 50 Prozent der Kontrollen unangemeldet stattfinden», sagt Sciarra. Unkooperative BetriebsleiterInnen, wie Ulrich K. in Hefenhofen, sollen laut dem STS ausserdem rascher mit einem Tierhalteverbot bestraft werden und Tierschutzverstösse künftig zu grösseren Abzügen bei den Direktzahlungen führen. «Tierleid darf sich nicht auszahlen.»

Martin Rufer vom Schweizer Bauernverband begrüsst die Stossrichtung des STS. «Grundsätzlich ist es richtig, dass risikobasiert kontrolliert wird.» Und weiter: Gerade bei Risikobetrieben seien unangemeldete Kontrollen ein wirksames Mittel, um Tierschutzverstösse zu verhindern.

Zurückhaltung beim BLV

Zur Forderung nach mehr unangemeldeten Kontrollen bezieht das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) keine klare Position. «Wir sind uns aber bewusst, dass unter anderem auch aufgrund der Ressourcen und des politischen Umfeldes die Erwartungen der Gesellschaft nicht immer erfüllt werden können», räumt BLV-Mediensprecher Stefan Kunfermann ein.

Der Grüne Nationalrat Louis Schelbert (LU) will es genauer wissen. Er ist der Meinung, dass bei unangemeldeten Kontrollen «offensichtlich gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten» werden. In der anstehenden Herbstsession wird Schelbert eine Interpellation mit dem Titel «Tierquälerfälle verhindern, Tierschutzvollzug verbessern» einreichen. Darin fordert er den Bundesraut auf, den Anteil unangemeldeter Tierschutzkontrollen zu erhöhen.

Bei manchen BäuerInnen wird das wenig Wohlwollen auslösen. «Unangemeldete Kontrollen bergen ein grösseres Gefahrenpotential, weil der Tierhalter überrascht wird und unüberlegte Emotionen hervorgerufen werden können», sagt Albert Fritsche, Kantonstierarzt in St. Gallen. Das bestätigen andere kantonale Veterinärbehörden auf Anfrage.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Tobias Sennhauser ist Präsident der Tierrechtsorganisation «Tier im Fokus».

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7 Meinungen

  • am 4.09.2017 um 12:30 Uhr
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    Ich fände es sehr positiv unangemeldete Kontrollen zu erhöhen. Bauern welche ihre Tiere ordnungsgemäss halten, haben auch nichts zu befürchten.

  • am 4.09.2017 um 13:42 Uhr
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    Leider ist es kein neues Phänomen, dass die Kontrolleure sich nicht durchsetzen können. Weder bei den Bauern noch bei ihren vorgesetzten Behörden. Ein Kantonsveterinär brachte es mit seiner Aussage auf den Punkt: «Mindestens 50 Prozent der Schweinezüchter verstossen gegen das Tierschutzgesetz.» http://www.swissveg.ch/node/21
    Wenn dies sogar die Person zugeben muss, die für diese Kontrollen zuständig ist, scheint bei diesem Kontrollsystem etwas grundsätzliches schief zu laufen.

  • am 4.09.2017 um 17:04 Uhr
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    Würde ich mich als Automobilist bei einer Kontrolle so verhalten wie gewisse Tierhalter, ich würde umgehend in Handschellen abgeführt. Wenn die Justiz (Staatsanwalt und Gericht) milde Urteile fällen untergraben sie die Arbeit des Veterinäramtes. Ich vermute, dass auch die Rückendeckung durch die Vorgesetzten fehlt und die Politik (von Rechts) Gegendruck macht.

  • am 4.09.2017 um 17:32 Uhr
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    Vielleicht sollte man die Produkte, die die Bauern produzieren (Milch, Fleisch etc.) etwas besser bezahlen, dann würden wenigstens die Tiere, die aus finanziellen Gründen schlecht behandelt werden, besser gehalten! Ist natürlich keine Entschuldigung!

  • am 4.09.2017 um 18:29 Uhr
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    Ich finde den Artikel sehr nützlich, was das Thema anbelangt. Wer will schon einen Tierquäler verteidigen!
    Was mich ärgert, ist die sture «gendergerechte» Schreibweise. Damit ja die Frauen mitgemeint sind, spricht der Autor stets von BäuerInnen, dabei sind die Täter durchwegs männlich. Das verschämte grosse I im Wort drin wird doch beim Lesen kaum bemerkt. Diese Schreibe ist fast so stupid wie die MitgliederInnen.

  • am 16.09.2017 um 11:53 Uhr
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    René Hauswirth spricht mir aus der Seele was die Schreibe anbelangt. Diese pathologische Gentrifizierung zerstört unser Sprachgut und trägt objektiv betrachtet nichts zur Beseitigung geschlechtlicher Ungleichbehandlung bei. Als ob es auf der Welt nichts wichtigeres gäbe.
    Aber zum Thema selbst. Nicht nur Tierschutzorgane beklagen zunehmend agressive Wiederstände bei Ausübung Ihrer gesetzlichen Aufgaben. Selbes treffen auch Vertreter von Sozialbehörden, Betreibungsämtern etc. immer wieder an, wenn sie mit Ihren «Kunden» direkt zu tun bekommen. Das führt dann oft zu Zuständen wie bei der Moschee in Biel oder auch bei KESB-Massnahmen, wo bei genügend agressivem Wiederstand, die Zuständigen abgeschreckt werden und dann das Traktandum vor sich hin dümpelt, in der Hoffnung irgendwie erledige sich die Sache dann von selbst. Ich bin der Überzeugung, dass die bestehenden Gesetzte und Strukturen durchaus genügen würden. Was aber teilweise fehlt, ist der Wille zu deren Durchsetzung oder auch der Rückhalt der vorgesetzten Instanzen. Da möchte ich auch nicht politischen Druck aus dem rechten Lager ausschliessen.

  • am 16.09.2017 um 16:57 Uhr
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    Wie ich dem heutigen St.Galler Tagblatt entnehme ist bei Ulrich K. die Einsicht noch nicht eingekehrt. Die publizierten Bilder seien manipuliert worden. Gegen die Beschlagnahmung der Tiere will er rekurrieren. Mit «Leichtsinn und Naivität» sei eine zehnjährige Zuchtarbeit vernichtet worden. Und er droht mit zivilrechtlichen Klagen. Es ist zu hoffen, dass die thurgauer Justiz ein Exempel statuiert.

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