Sprachlupe: Drum prüfe, wer zur Urne schreitet …

Daniel Goldstein /  Im Abstimmungsbüchlein sind zwar sachliche Fehler aufgetaucht, aber sprachlich ist’s kaum zu bemängeln. Nur: Wer sucht, der findet.

Es ist höchste Zeit, mit dem Studium der Abstimmungsbüchlein zu beginnen. Das eidgenössische, neu gestaltet, bietet den Eiligen Kurzfassungen auf den ersten Seiten und ist auch weiter hinten gut lesbar, wie schon seit Jahren. Sätze, die man zweimal lesen muss, sind selten. Aktuell gehört vielleicht dieser dazu, bei den Sozialversicherungen: «In den allermeisten Fällen kann mit Gesprächen und anhand von Unterlagen, zum Beispiel Arztberichten, abgeklärt werden, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat.» Die Aussage «kann … abgeklärt werden» ist hier von zehn Wörtern unterbrochen. Die Faustregel des Lesbarkeits-Experten Wolf Schneider lässt höchstens sechs zu.
Abhilfe ginge zum Beispiel so: «Zur Abklärung, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat, reichen meistens Gespräche und Unterlagen, z. B. Arztberichte.» Stören die sieben Wörter im Nebensatz, dann: «Hat jemand Anspruch auf eine Leistung? Um dies abzuklären, …». Auf der Plattform easyvote.ch, die vor allem 18- bis 25-Jährige erreichen will, lautet der Satz so: «Ob jemand Anspruch auf Geld hat, prüft die Sozialversicherung beispielsweise aufgrund von Gesprächen mit der versicherten Person und ärztlichen Gutachten.» Hier fehlt allerdings die Aussage, dass dies meistens ausreicht. Sie ist wichtig, weil die umstrittene Beobachtung nur in den anderen Fällen infrage kommt.
Wie das Gesetz, so das Büchlein
Unbefriedigend ist bei den Erläuterungen zu dieser Vorlage, dass in einem Kernpunkt einfach Aussage gegen Aussage steht: Dürften Sozialdetektive künftig von der Strasse aus in ein Schlafzimmer hineinfotografieren und -filmen? Die Gegner sagen Ja, gestützt auf den Wortlaut des Gesetzes, der Bundesrat sagt Nein, gestützt auf die Gerichtspraxis zu anderen Gesetzen, die Beobachtungen regeln. Das Abstimmungsbüchlein kann den Widerspruch nicht auflösen; eine sorgfältigere Formulierung des Gesetzes zu den Sozialversicherungen hätte es tun können. Kommt die Gesetzesänderung zustande, wird sie wohl wiederum Gerichte beschäftigen, die dann auf die bundesrätliche Zusicherung im Büchlein zurückgreifen können.
Eine kantonalbernische Verfassungsänderung von 2013 hat kürzlich zu einem Urteil geführt, wonach einer Sozialhilfe-Empfängerin die Einbürgerung vorschnell verweigert worden war. Man hätte besser abklären müssen, ob eine Behinderung der Grund für die Sozialhilfe war. Schon das Abstimmungsbüchlein hatte darauf hingewiesen, der Ausschluss von Behinderten verstiesse gegen Bundesrecht. Das Büchlein lieferte zudem weiteres Juristenfutter: «Eine Verschärfung der heutigen Praxis würde durch die Initiative insoweit stattfinden, als auch nicht behinderte Personen, die unverschuldet auf Sozialhilfe angewiesen sind oder waren, von einer Einbürgerung ausgeschlossen wären.» Das war nicht nur unnötig kompliziert, sondern auch irreführend: Es ging ja nicht darum, dass Behinderte schon ausgeschlossen waren und nun noch gewisse Nichtbehinderte dazukamen.
«Teilweise überdurchschnittlich»
Derlei bürokratische Sprachverzwirbelungen sind auch in kantonalen Abstimmungsunterlagen selten geworden, jedenfalls in bernischen. Der löbliche Versuch, zum Einstieg das Wichtigste knapp zusammenzufassen, ist diesmal allerdings eher missraten: «Mit der Steuergesetzrevision 2019 soll die im Vergleich mit den übrigen Kantonen teilweise überdurchschnittlich hohe Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen im Kanton Bern gesenkt werden.» Zwischen «soll» und «gesenkt» stehen stolze 16 Wörter, darunter das rätselhafte «teilweise überdurchschnittlich». Es ginge auch so: «Mit der Steuergesetzrevision 2019 soll die Gewinnsteuerbelastung gesenkt werden. Sie liegt für einen Teil der Unternehmen im Kanton Bern über dem Durchschnitt aller kantonalen Ansätze.» Gleich lang, gleiche Information klarer – und am Schluss leicht zu präzisieren: «… Ansätze für Firmen im gleichen Gewinnbereich.»
— Zum Infosperber-Dossier «Sprachlupe»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor ist Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel» und schreibt für die Zeitung «Der Bund» die Kolumne «Sprachlupe», die auch auf Infosperber zu lesen ist. Er betreibt die Website Sprachlust.ch.

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