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Mit kreativen Winkelzügen können UN-Waffenembargos leicht umgangen werden. © pixabay/Symbolbild

Waffenembargo mit Schildbürgerstreich unterlaufen

Tobias Tscherrig /  Ein Waffenfabrikant rüstete die Geschütze eines in Eritrea stationierten Kriegsschiffes nach. Dem UN-Embargo schwamm es davon.

Der deutsche Rüstungskonzern und Automobilzulieferer Rheinmetall AG, der mit der Rheinmetall Air Defense AG (RAD) auch in der Schweiz eine Tochtergesellschaft unterhält, machte 2019 6,3 Milliarden Euro Umsatz – und sorgte für Negativ-Schlagzeilen der besonderen Art. Der Konzern rüstete die Geschütze eines in Eritrea stationierten Kriegsschiffes der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach. Recherchen von «correctiv.org» und «Stern» lösten eine Prüfung durch niedersächsische Ermittler aus, weil sich das Land damals unter einem UN-Embargo befand.

Trotzdem kam der Konzern ohne Konsequenzen davon: Die deutschen Techniker fuhren einfach in internationale Gewässer, erledigten dort ihre Arbeit und führten Schiessübungen durch, bevor das Schiff wieder zurück nach Eritrea schwamm. Ein Vorgehen das zeigt, wie schlicht UN-Waffenembargos umgangen werden können.

Waffenembargo gegen Eritrea
Im Jahr 2019 berichteten «correctiv.org» und «Stern» unter Berufung auf interne E-Mail-Nachrichten des Rüstungskonzerns, dass Rheinmetall den VAE-Militärs bereits Anfang 2017 zugesagt hatte, ein Geschütz-Upgrade für ein in Eritrea stationiertes Kriegsschiff zu liefern.

Seit 2009 hatte Rheinmetall insgesamt 30 Marinegeschütze des Typs MLG 27 an die Emirate geliefert, was nicht ohne Nebengeräusche über die Bühne ging. Acht Jahre später sah sich der Waffenkonzern mit Mängelrügen der emiratischen Marine konfrontiert und sagte per E-Mail zu, ein zusätzliches Schiff mit einem Upgrade-Set auszurüsten. Das betreffende Schiff war in Eritrea stationiert, wo die VAE in der Stadt Assab seit 2015 eine Militärbasis unterhalten. Ein Stützpunkt, der für den blutigen Krieg im Jemen genutzt wird.

Allerdings hatte die UN bereits im Jahr 2009 ein Waffenembargo gegen Eritrea verhängt. Die Sanktionen galten bis November 2018, weil das Land Terroristen in den Nachbarländern unterstützt habe. Damit gehörte Eritrea zu den Ländern, für die laut der deutschen Aussenwirtschaftsverordnung selbst die Durchfuhr von Rüstungsgütern verboten war.

Entsprechend stiess auch die Etablierung der VAE-Militärbasis auf internationale Kritik. Im November 2017 warfen die Autoren eines offiziellen Berichts für den UN-Sicherheitsrat den Vereinten Arabischen Emiraten vor, durch die Etablierung der Militärbasis eine Verletzung des Waffenembargos gegen Eritrea begangen zu haben. Zu einem ähnlichen Schluss waren UN-Experten bereits im Jahr 2016 gekommen: Das geltende Embargo erlaube den Ausbau der Militärbasis und die Präsenz ausländischen Kriegsgeräts in Eritrea nicht.

Rheinmetall wiegelte ab

Es ist davon auszugehen, dass Rheinmetall wusste, dass gegen Eritrea ein Waffenembargo ausgesprochen worden war. Immerhin werden solche Embargos klar kommuniziert – und Waffenhersteller- und Händler müssen wissen, wen sie beliefern dürfen und wen nicht. Ausserdem setzte ein Rheinmetall-Manager in einer E-Mail-Nachricht, die den betreffenden Fall behandelt, ein Ausrufezeichen hinter Eritrea. Man schien sich bewusst zu sein, dass die Lieferung problematisch sein könnte.

Trotzdem wiegelte der Konzern 2019 auf Anfrage von «correctiv.org» und «Stern» ab. Ein Rheinmetall-Sprecher wies «Unterstellungen» in Bezug auf Embargo-Verstösse in aller Deutlichkeit zurück. Man achte «strengstens darauf» alle Bestimmungen einzuhalten. «Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass sich Mitarbeiter im Zusammenhang mit den für die VAE bestimmten Marinegeschützen über Bestimmungen hinweggesetzt hätten».

Schildbürgerstreich und Persilschein
Die Recherchen von «correctiv.org» und «Stern» lösten im November 2019 Vorermittlungen der niedersächsischen Staatsanwaltschaft aus. Im Dezember folgte eine Strafanzeige gegen Manager des Konzerns, welche die «Aktion Aufschrei» eingereicht hatte. Das Zollfahndungsamt Hamburg wurde aktiv und prüfte die Rheinmetall-Unterlagen zum betreffenden Geschäft. Anfang 2020 teilte die Staatsanwaltschaft schliesslich mit, zu welchem Ergebnis sie bei ihrer Untersuchung gekommen war: «Ein konkreter Anfangsverdacht hat sich daraus nicht ergeben.»

Also kommen die Manager des Rüstungskonzerns davon, obwohl sie ein Geschütz–Upgrade in ein Embargoland geliefert hatten. Die Gründe sind abenteuerlich und dürfen als Schildbürgerstreich bezeichnet werden. So konnten die Rheinmetall-Manager gemäss «Stern» auf «allerlei Manöver» verweisen, mit denen sie einen Verstoss gegen die Embargobestimmungen vermieden hätten. Wie die Ermittler bestätigt hätten, habe sich zwar eines der von der Nachrüstung betroffenen Kriegsschiffe in der Tat «auf einem Militärstützpunkt (Assab) der VAE in Eritrea (Embargoland)» befunden. Und für die Durchführung des Upgrades seien Rheinmetall-Mitarbeiter sehr wohl «von der VAE-Luftwaffe unmittelbar auf die Militärbasis Assab geflogen worden und dort an Bord gegangen».

Das Schiff sei dann aber «aus dem Hoheitsgebiet Eritreas in internationale Gewässer gefahren». Erst nachdem sich das Schiff ausserhalb des Landes befunden habe, seien die Upgrades und die dazugehörigen Schiessübungen durchgeführt worden. Ausserdem wirke sich zu Gunsten der Rheinmetall-Leute aus, dass sie selbst kein Waffenmaterial mitgebracht hätten. Der Konzern habe die Ersatzteile bereits vorher mit Genehmigung des deutschen Ausfuhramtes (BAFA) an die Emirate geliefert. Das Schiff habe sie dann in seinem Magazin nach Eritrea gebracht.

Zwar sei es «denklogisch nicht ausgeschlossen, dass die Papierlage nicht die tatsächlichen Umstände wiedergibt», schrieb der zuständige Oberstaatsanwalt an die klagende Partei. «Konkrete Anhaltspunkte für eine solche Divergenz» gebe es aber nicht. Ein Persilschein für Rheinmetall.

Europäische Waffen im blutigen Bürgerkrieg
Der Persilschein für Rheinmetall löste in Deutschland Verblüffung aus. Immerhin gibt es offizielle UN-Berichte, die der Vereinigten Arabischen Emirate vorwerfen, mit der Militärbasis in Assab das Waffenembargo gegen Eritrea zu verletzen. Und die Sanktionen gegen Eritrea standen auch klar in der entsprechenden EU-Verordnung. Demnach waren bis Ende 2018 nicht nur Waffenlieferungen untersagt, auch «technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial» waren verboten.

«Und dann soll es reichen, wenn man die dort illegal stationierten Kanonen einfach drei Seemeilen vor der Küste nachrüstet? War das damit gemeint, als Rheinmetall im November davon sprach, dass man ’strengstens darauf› geachtet habe, das Embargo einzuhalten?», fragt der «Stern» lapidar.

Zwar wurde das Waffenembargo gegen Eritrea in der Zwischenzeit aufgehoben. Allerdings nutzt das VAE-Militär den Militärstützpunkt in Assab auch weiterhin als Basis für Einsätze im nur 60 Kilometer entfernten Jemen. Nach wie vor sollen die Vereinigten Arabischen Emirate von Eritrea aus Söldnertruppen im Jemen unterstützen, darunter mindestens 10’000 Kämpfer aus dem Sudan. Zusätzlich unterhalten die Emirate in Assab eines der berüchtigten Geheimgefängnisse, in denen Menschen aus dem Jemen ohne faire Verfahren gefangen gehalten werden. In einem UN-Expertenbericht ist von «Willkürlicher Inhaftierung und Folter einschliesslich sexueller Gewalt» die Rede.

Seit 2019 mehren sich die Hinweise auf deutsches Kriegsmaterial, das im Jemen-Krieg genutzt wird. Und inzwischen ist dank geleakten Dokumenten aus der emiratischen Botschaft im sudanesischen Khartum auch klar, dass die Vereinigten Arabischen Emirate den Stützpunkt in Assab auch für Nachschuboperationen Richtung Libyen nutzen. Das Fazit des «Stern»: «Zumindest bis Oktober stand die Militärbasis, auf der das geschieht, unter dem Schutz von in Deutschland gebauten Schiffen – und Techniker von Rheinmetall waren hier auf der Durchreise.»

Die grossen Medien aus der Schweiz berichteten bisher nicht über den Schildbürgerstreich der Rheinmetall AG.


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2 Meinungen

  • am 31.03.2020 um 15:58 Uhr
    Permalink

    Manchmal wundert man sich, über was sich Journalisten echauffieren:

    Das Kriegsschiff fährt unter der Flagge der VAE, die VAE keinem Waffen-Embargo unterliegen. RAD hat sodann die Deutschen Export-Regeln zu beachten, die offenbar beherzigt wurden, es liegt nämlich eine Bewilligung vor.
    Innerhalb von Hoheitsgewässer eines Gastlandes hat ein Schiff nebst den eigenen Regeln (des Flaggenstaats) auch die Regeln des Gastlandes zu beachten. Nach verlassen Eriträischer Gewässer das Embargo den Käptn also nicht mehr bindet. Soweit alles korrekt. Das ist Seerecht, kennt jeder der zur See fährt (oder über Seefahrt schreibt, oder Embargos verhängt).
    Im Übrigen in der Gegend auch EU-Kriegsschiffe Geleitschutz fahren: was meinen die Herren Journalisten denn, gilt für EU-Kriegsschiffe nicht dasselbe Recht? Die EU-Schiffe nie Ersatzteile benötigen? Nie mit militärischem Material beliefert werden? Und das Material nicht auch in internationalen Gewässer eingebaut wird?

    An dem Deal erscheint aber auch rein gar nichts anrüchig zu sein.

  • am 31.03.2020 um 18:30 Uhr
    Permalink

    Nach Jahrzehnten der westlichen Sanktionen gegen Eritrea wundert es nicht, dass das derart geschwächte Land den Vereinigten Arabischen Emiraten einen Stützpunkt zur Verfügung stellt, um dem Würgegriff der heuchlerischen Sanktionen zu entgehen. Wenn schon müssen die reichen Emirate sanktioniert werden wegen seines Krieges im Jemen statt Eritreas, welches Opfer einer unerbittlichen westlichen Sanktionspolitik ist. Deutschland ist auf sehr gute Beziehungen mit den Emiraten bedacht und es ist logisch, dass Rheinmetall auf diese Weise davon profitiert. Letztlich ist es die deutsche Regierung, welche ihrem Konzern erlaubt, in diesem Fall zugunsten der Emirate die Sanktionen zu unterlaufen. Man sei nicht naiv!

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