Sperberauge

Eine herbe Schlappe für Monsanto

Kurt Marti © Christian Schnur

Kurt Marti /  Vor fünf Jahren erhielt Monsanto ein Patent für virenresistente Melonen. Jetzt wurde das Patent widerrufen.

Der Monsanto-Konzern ist «enttäuscht» über einen Entscheid des Europäischen Patentamts (EPA), das überraschend ein Monsanto-Patent auf virenresistente Melonen widerrufen hat. Monsanto hatte das Patent im Jahr 2011 erhalten – unter dem Protest des internationalen Bündnisses «Keine Patente auf Saatgut!», das die Patentierung als «klaren Rechtsbruch» bezeichnete, weil die Melonen auf konventioneller Züchtung basieren, die laut den europäischen Patentgesetzen nicht patentiert werden dürfen.

Die von Monsanto gezüchteten Melonen sind gegen ein Virus resistent, das zur Vergilbung der Pflanzen führt und die Ernte stark reduziert. Monsanto hat die Virenresistenz «mittels Einführung eines Gens von einer anderen Melonenpflanze über ein herkömmliches Züchtungsverfahren mit Hilfe genetischer Marker (sog. «Smart Breeding») erzeugt. Das Resistenzgen wurde zum ersten Mal in einer indischen Melonenpflanze gefunden, die 1961 katalogisiert worden ist», hält das Europäische Patentamt fest.

Das Bündnis «Keine Patente auf Saatgut!» hat gegen das Melonen-Patent von Monsanto Einspruch erhoben und wurde dabei auch von der indischen Regierung unterstützt. Laut der Erklärung von Bern (EvB), die zu den Gründungsmitgliedern des internationalen Bündnisses gehört, wurde «das Patent offensichtlich in einem Akt von Biopiraterie unter Verletzung indischer Gesetze und internationaler Übereinkommen angemeldet».

Jetzt hat das Europäische Patentamt seinen Fehlentscheid korrigiert und das Melonen-Patent widerrufen. Dazu Christoph Then vom Bündnis «Keine Patente auf Saatgut!»: «Der Widerruf des Patents ist ein wichtiger Erfolg, aber das generelle Problem kann nicht durch Einsprüche am EPA gelöst werden. Die Politik muss dafür sorgen, dass Gesetze korrekt angewendet und Verbote nicht ausgehebelt werden.»

Der Monsanto-Konzern will die schriftliche Begründung des EPA-Widerrufs abwarten und erst dann prüfen, ob er dagegen Widerspruch einlegen wird.

Pikantes Detail: Auch die europäische Monsanto-Konkurrenz hat Einspruch gegen das Melonen-Patent erhoben, nämlich die Firma Nunhems, Gemüse-Saatguthersteller der Bayer Crop Science.


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Eine Meinung zu

  • am 5.02.2016 um 12:14 Uhr
    Permalink

    Dies Meinung ist etwas Off-Topic.
    Das EPA ist leider ein von der EU abgekoppeltes Gremium. Trotz der vom EU-Parlament 2012 verbschiedeten negativen Entschliessung zu Patenten auf Leben/Entdeckungen kann es weiterhin derlei Patente erteilen, weil das EPA Gesamteuropa unterstellt ist. Es ist dieser von Kurt Marti dargestellter Sachverhalt allerdings ein erster Lichtblick. Allerdings gint es diesbezüglich erst noch ganz viel zu bearbeiten, damit der seit den Neunzigern funktionellen Erweiterung des Patentrechts von Verfahren auf Entdeckungen vollends rückgängig gemacht wird.

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